Als mir die Berufsberaterin vom Arbeitsamt damals – also anno 1993 – riet, Jura zu studieren, winkte ich gähnend ab. Eingeholt hat mich die Juristerei seither trotzdem regelmäßig. Denn in meiner Disziplin, dem Dialogmarketing, war es schon immer empfehlenswert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Und gerade das Online-Marketing hält zahlreiche rechtliche Stolperfallen bereit. Daher hat der Blog natürlich eine eigene Rubrik zu „Rechtsfragen im Marketing“ verdient.
Aber Achtung: Ich bin Laie und gebe lediglich Hinweise und keine Rechtsberatung! Haftung für die Richtigkeit der Informationen kann ich also nicht übernehmen. Hierfür verweise ich an eine Rechtsberatung bei einem für das jeweilige Fachgebiet qualifizierten Anwalt.
Re-Opt-in-Kampagnen im Namen der DSGVO – Sinn oder Unsinn?
/in E-Mail-Marketing, Rechtliches /von Sylvia DetzelIch wundere mich die letzten Wochen sehr über die zahllosen E-Mail-Kampagnen, mit denen Unternehmen ein erneutes und – wie sie selbst sagen – DSGVO-konformes Opt-in für ihren Newsletter einholen möchten.
Ich bin ja nun keine Juristin und habe das ganze bislang nur mit der Marketing-Brille gesehen: Wenn man Benchmarks zu wesentlichen E-Mail-KPIs kennt, weiß man, dass solche Re-Opt-in-Kampagnen oder Re-Permissioning-Kampagnen in jedem Fall dazu führen, dass der aktuelle E-Mail-Verteiler um 80 bis 90 Prozent (mindestens!) reduziert wird.
Das kann ich hier gerne kurz vorrechnen:
Ausgangspunkt: 100.000 versendete Re-Opt-in-E-Mails
→ 0,5 % Bouncerate: 99.500 zugestellte Mails
→ 30 % Öffnungsrate: 29.850 geöffnete Mails
→ 8 % Klickrate (CTR – immer bezogen auf die zugestellten Mails): 7.960 Klicks auf „Ja, ich will auch weiter den NL beziehen“
→ 90 % Double-Opt-in-Rate: 7.164 User wollen auch künftig nachweislich Ihren Newsletter beziehen
Ergebnis: 100.000 hoffentlich BDSG-konformen Abonnenten wurden auf etwas mehr als 7.000 DSGVO-konforme Abonnenten dezimiert.
Meine Meinung aus Marketing-Sicht war also recht eindeutig: Man sollte das nur dann machen, wenn es rechtlich unumgänglich ist. Aber ist es das? Ich war verunsichert (Sie kennen dieses Gefühl ja sicher von vielen Themen, die mit der DSGVO zu tun haben…)!
Nun habe ich folgenden Beitrag von Dr. Martin Schirmbacher, seines Zeichens Fachanwalt für IT-Recht, entdeckt, der nicht nur extrem lesenswert ist, sondern mich vor allem den Unternehmen da draußen zurufen lässt:
Macht um Himmels Willen KEINE Re-Opt-in-Kampagne, wenn Ihr aus der Vergangenheit ein BDSG-konformes Opt-in habt. Ihr verbrennt sonst ganz umsonst Euren Verteiler!!!
Also: Lesen Sie sich hier beim absolit-Blog gründlich ein. Und anschließend prüfen Sie erstmal, ob es nicht auch ohne geht, bevor Sie in einen Re-Opt-in-Aktionismus verfallen.
Beliebte Themen im Blog
Firmensitz nahe Stuttgart
ADRESSE
Detzel Marketing
Sylvia Detzel
Dornierstr. 9
71277 Rutesheim
Telefon: 07152 358182
Mobil: 0170 8125859
E-Mail: info@detzel-marketing.de